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Kleine Regeländerungen/Umformulierungen

  • roflloler
  • 16. November 2014 um 17:08
  • Geschlossen
  • roflloler
    Raider
    Reaktionen
    75
    Beiträge
    187
    • 16. November 2014 um 17:08
    • #1

    Ich habe kleine Änderungsvorschläge zu den Regeln betreffend §5 Bauregeln

    Zitat


    §5. Bauregeln

    §5.1 Position/Aussehen
    Besetztes Land sollte durch Zäune, Mauern, Hecken oder Fackeln gekennzeichnet werden, damit andere Spieler wissen, dass dort gebaut wird. Das Bauen auf öffentlichen Wegen in jeder Art und Weise ist verboten.Beim Anlegen von Grundstücken ist zu öffentlichen Wegen und anderen Grundstücken ein Abstand von mindestens 5 Blöcken einzuhalten (Weganbindungen sind erlaubt, müssen aber an das Design des restlichen Weges angepasst werden).Die nähere Umgebung des Grundstückes darf angepasst aber nicht bebaut werden.Flie­gende oder unrea­lis­ti­sche Bauten sind ver­boten. Ausnahmen stellen Flugzeuge, Ballons, etc. da. Diese müssen allerdings von einem Staff-Mitglied genehmigt werden.Das Anlegen von rechtsradikalen oder sittenwidrigen Gebäuden ist verboten.In Projekten ist auf die dort herrschende Bauordnung (Stil) zu achten.

    §5.2 Besitz
    Setze vor dein Grundstück, an einer gut sichtbaren Position (wie dem Eingang) ein Schild mit deinem Spielernamen. Baut ein weiterer Spieler auf dem Grundstück, muss dessen Spielername ebenfalls dort zu finden sein. Bitte unterscheide dort zwischen "Bauberechtigte" und "Eigentümer".Jeder Spieler besitzt eine Baulizenz mit der Fläche von 2.500 Blöcken, was einer Grundstücksfläche von 50x50 Blöcken entsprechen könnte.Jede Baulizenz gehört zu einem (1) Grundstück und kann nicht auf mehrere Grundstücke angewendet werden.Es können bis zu 4 Spielern ihre Lizenzen zu einem gemeinsamen Grundstück zusammenschließen, jeder Spieler kann dabei nur eine seiner freien Lizenzen einbringen.Möchtest du eine weitere Lizenz haben oder eine Lizenz erweitern, musst du die Genehmigung eines Staff-Mitgliedes, einholen und 4 Pixel (Ingamewährung) pro Block Zahlen (2.500 Böcke = 10.000 Pixel). Die maximale Größe eines privaten Grundstücks beträgt 10.000 Blöcke (z.B. 100x100). Ausgenommen von dieser Regel sind Projekte.Neue Lizenzen werden nur vergeben wenn sich alle anderen Grundstücke eines Spielers in einem annehmbaren, fertigen Zustand befinden.Auf einem Grundstück dürfen sich maximal 20 Mobs befinden. Falls ein Staff-Mitglied mehr Mobs auf einem Grundstück findet werden alle Mobs entfernt und der Spieler wird bestraft. (Ab einer Grundstückgröße von 5000 Blöcken dürft ihr 25 Mobs halten, 7500 Blöcke -> 30 Mobs, 10000 Blöcke -> 35 Mobs)
    Auf einem Grundstück dürfen sich insgesamt maximal 10.000 Blöcke Farmfläche (dazu zählen geharkte Erde/Ackerland, Erde/Sand bepflanzt mit Samen/Kaktus/Zuckerrohr sowie die dazugehörige Bewässerung) befinden

    §5.3 Bauverbot
    Automatische Mobfarmen sind verboten, und werden sofort abgerissen. Mobs dürfen durch keine Hilfsmittel wie z.B. Wasser oder Pistons bewegt werden und müssen durch Spielerhand getötet werden.Das Bauen von Redstone Dauerschaltungen ist verboten. Dauerschaltungen sind Redstoneschaltungen mit ständig wechselnden Signalen.1x1 Türme sowie 1x1 Löcher bzw. Todeslöcher sind verboten.Bäume müssen komplett entfernt werden (Das bedeutet, dass keine Baumkrone mit Stamm zurückgelassen werden darf).Das Farmen von Rohstoffen (Erze, Bäume, Sand, etc.) jedweder Art ist nur auf der Farmwelt und im Nether gestattet. Auf der Hauptwelt darf nur Platz zum Bauen geschaffen werden.

    §5.4 Abriss
    Der Staff behält sich das Recht vor unansehnliche Häuser, wie z.B Cobblestone Bunker oder ähnliches, zu entfernen.Gebäude von Spielern, die sich seit über zwei Wochen nicht eingeloggt und ihr Haus unfertig und ohne Abwesenheitsnotiz hinterlassen haben, können von einem Staff-Mitglied abgerissen werden.

    Alles anzeigen


    1. §5.3 Bauverbot:
    "Bäume müssen komplett entfernt werden (Das bedeutet, dass keine Baumkrone mit Stamm zurückgelassen werden darf)."
    Da das Farmen ja nur in der Farmwelt erlaubt ist, und dort Baumkronen stehen gelassen werden können, ist meiner Meinung nach dieser Satz sehr zwecklos. Und jeder Satz unnötige weniger in den Regeln machen diese bekanntlich besser :)

    2. das Cobble Zeug ins Bauverbot verschieben

    3. Den Abriss nach 2 Wochen in "§5.2 Besitz" verschieben

    4. Bestimmung über rechtsradikales ins Bauverbot verschieben

    5. neuer Paragraf: §5.4 Mobfallen: Allgemeine Richtlinien zu Mobkellern; mir kommt gerade das Verbot einer Eisengolemfarm in den Sinn, das noch nirgens festgehalten wurde.


    Ziel der Überarbeitung sollte es sein den Bereich "§5 Bauregeln" etwas aufzuräumen :) und die Fragen, die in den letzten Monaten rund um das Thema Mobkeller aufgetreten sind zu klären/die Antworten fest zu halten.


    lg roflloler

    Einmal editiert, zuletzt von roflloler (16. November 2014 um 17:13)

  • Deathfish17
    Raider
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    188
    • 16. November 2014 um 17:15
    • #2
    Zitat von roflloler

    1. §5.3 Bauverbot:
    "Bäume müssen komplett entfernt werden (Das bedeutet, dass keine Baumkrone mit Stamm zurückgelassen werden darf)."
    Da das Farmen ja nur in der Farmwelt erlaubt ist, und dort Baumkronen stehen gelassen werden können, ist meiner Meinung nach dieser Satz sehr zwecklos. Und jeder Satz unnötige weniger in den Regeln machen diese bekanntlich besser

    Finde nicht dass der Satz tatsächlich unnötig ist. Man kann ja auch auf dem gs Bäume fällen, und in der Luft schwebende Baumkronen sind einfach :thumbdown:

    ------------------------------------------------------------------------------
    "Merely, thou art death's fool,
    For him thou labour'st by thy flight to shun
    And yet runn'st toward him still."
    ------------------------------------------------------------------------------

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    • 16. November 2014 um 20:30
    • #3

    das was deathfish sagte, der punkt in den regen mit den baumkronen bezieht sich mehr auf die Hauptwelt.

    Desweiteren warum alles in einen großen abschnitt packen? das macht das ganze viel unübersichtlicher, und wieso fragen bezüglich mobkeller es gibt nun schon einige threads wo ich diese fragen eigentlich komplett beantwortet habe.
    Das mit dem rechtsradikalien müsste eigentlich irgendwo stehen, wenn nicht müsste das mal wieder rein, stimmt schon.
    Und die Abriss zeit müssen wir nicht unbedingt reinschreiben. warum auch? es steht bereits drin das das gs abgerissen wird sofern man sich über einen längeren Zeitraum nicht abmeldet, wie lange das ist ist eher unerheblich meiner meinung.

    Mööö

    Bedarf keiner erklärung.
    Wer es kennt, kennt es und wer nicht, der nicht.

  • roflloler
    Raider
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    • 17. November 2014 um 11:52
    • #4

    Ach so, daran hab ich echt nicht gedacht, das jemand fliegende Baumkronen über seinem GS belässt.. es würde aber in diesem Fall ja in den Bereich "fliegende Objekte" fallen. (?)
    Das rechtsradikale Zeug steht schon drin, nur nicht bei "Bauverbot".
    Die Abrisszeit steht auch bereits drin und ich finde das soweit auch in Ordnung, dann sind die Fakten klar.


    Also meiner Meinung nach wären die Regeln in folgender Form klarer, übersichtlicher und umfassender:

    Spoiler anzeigen


    §5. Bauregeln

    §5.1 Position/Aussehen
    Besetztes Land muss durch Zäune, Mauern, Hecken oder Fackeln gekennzeichnet werden, damit andere Spieler wissen, dass dort gebaut wird.Ein Grundstück muss immer rechteckig sein.Setze vor dein Grundstück, an einer gut sichtbaren Position (wie dem Eingang) ein Schild mit deinem Spielernamen. Baut ein weiterer Spieler auf dem Grundstück, muss dessen Spielername ebenfalls dort zu finden sein. Bitte unterscheide dort zwischen "Bauberechtigte" und "Eigentümer".
    Das Bauen auf öffentlichen Wegen in jeder Art und Weise ist verboten.Beim Anlegen von Grundstücken ist zu öffentlichen Wegen und anderen Grundstücken ein Abstand von mindestens 5 Blöcken einzuhalten (Weganbindungen sind erlaubt, müssen aber an das Design des restlichen Weges angepasst werden).Die nähere Umgebung des Grundstückes darf angepasst aber nicht bebaut werden. In Projekten ist auf die dort herrschende Bauordnung (Stil) zu achten.

    §5.2 Besitz/Grundstück(GS)
    Jeder Spieler besitzt zu Beginn eine Baulizenz mit der Fläche von 2.500 Blöcken, was einer Fläche von 50x50 Blöcken entsprechen könnte. Jede Baulizenz gehört zu einem (1) GS und kann nicht auf mehrere Grundstücke angewendet werden.Es können bis zu 4 Spielern ihre Lizenzen zu einem gemeinsamen GS zusammenschließen, jeder Spieler kann dabei nur eine seiner freien Lizenzen einbringen.Möchtest du eine weitere Lizenz haben oder eine Lizenz erweitern, musst du die Genehmigung eines Staff-Mitgliedes, einholen und 4 Pixel (Ingamewährung) pro Block Zahlen (2.500 Böcke = 10.000 Pixel). Die maximale Größe eines privaten Grundstücks beträgt 10.000 Blöcke (z.B. 100x100). Ausgenommen von dieser Regel sind Projekte.Neue Lizenzen werden nur vergeben wenn sich alle anderen Grundstücke eines Spielers in einem annehmbaren, fertigen Zustand befinden.
    Auf einem Grundstück dürfen sich insgesamt maximal 10.000 Blöcke Farmfläche (dazu zählen geharkte Erde/Ackerland, Erde/Sand bepflanzt mit Samen/Kaktus/Zuckerrohr sowie die dazugehörige Bewässerung) befinden.
    Gebäude von Spielern, die sich seit über zwei Wochen nicht eingeloggt und ihr Haus unfertig und ohne Abwesenheitsnotiz hinterlassen haben, können von einem Staff-Mitglied abgerissen werden.

    §5.3 Bauverbot
    folgende Bauten und sind verboten:
    - Flie­gende oder unrea­lis­ti­sche Bauten (Ausnahmen stellen Flugzeuge, Ballons, etc. dar. Diese müssen allerdings von einem Staff-Mitglied genehmigt werden)
    - Rechtsradikale oder sittenwidrigen Bauten sind verboten.
    - Redstone Dauerschaltungen. Dauerschaltungen sind Redstoneschaltungen mit ständig wechselnden Signalen.
    - Vollautomatische Farmen jeglicher Art
    - 1x1 Türme und 1x1 Löcher (Farmwelt und Hauptwelt)- Der Staff behält sich vor das Recht vor Bruchsteinbauten oder ähnliches zu entfernen
    - Das Farmen von Rohstoffen (Erze, Bäume, Sand, etc.) jedweder Art ist nur auf der Farmwelt und im Nether gestattet. Auf der Hauptwelt darf nur Platz zum Bauen geschaffen werden.

    §5.4 Mob(farmen)
    Auf einem Grundstück dürfen sich maximal 20 Mobs befinden. Falls ein Staff-Mitglied mehr Mobs auf einem Grundstück findet werden alle Mobs entfernt und der Spieler wird bestraft. (Ab einer Grundstückgröße von 5000 Blöcken dürft ihr 25 Mobs halten, 7500 Blöcke -> 30 Mobs, 10000 Blöcke -> 35 Mobs). Nicht zu der Anzahl Mobs gehören feindliche Mobs an der Oberfläche und in natürlichen Höhlen. Feindliche Mobs in Kellern etc. zählen allerdings sehr wohl dazu.
    Mobs dürfen nur von Spielerhand bewegt und getötet werden, jede Abweichung davon wird als Automatische Mobfarm angesehen und ist verboten.


    Würde mich freuen, wenn einige Inputs dazu aufgenommen würden :) denn meiner Meinung nach, sind die Bauregeln momentan etwas ungeordnet. Vielleicht erkenne ich auch einfach die Logik nicht dahinter^^

    Lg roflloler

  • ExoM4ster
    Newbie
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    31
    • 17. November 2014 um 14:27
    • #5

    also ich finde die regeln sind so wie sie jetzt sind gut.Es haben ja auch viele leute die regeln verstanden.Also warum nicht so lassen wie sie sind ?

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