[Sankōsuto] Bauordnung

  • Bauordnung / Bauregeln Sankōsutos


    §1 - Allgemeines

    • Diese Bauordnung gilt für die Bebauung der kaufbaren Grundstücke Sankōsutos.
    • Die Projektverwaltung behält sich vor die Bauordnung weiter anzupassen / zu erweitern - Erweiterungen gelten nach der Zustimmung des Staffteams

    §2 - Kaufen von Grundstücken

    • Grundstücke können durch das jeweilige Verkaufsschild auf dem jeweiligen Grundstück gekauft werden.
    • Grundsätzlich darf jeder user ein Grundstück in der Stadt erwerben.

    §3 - Gestaltung von Grundstücken

    • Die Grundstücke sind frei begehbar zu gestalten.
    • Bei der allgemeinen Gestaltung des Grundstücks ist kein großer Stilbruch gewünscht, dh. die Grundstücke sind der Umgebung anzupassen - es sollte zumindest der asiatische Baustil eingehalten werden. Wünschenswert wären helle Fassaden (vorzugsweise in Weißtönen), sowie dunkle Dächer.
    • Die privaten Keller (Kistenlager) der Grundstücke können frei gestaltet werden, sollen jedoch nicht frei begehbar sein (Außer sie sind asiatisch passend gestaltet).

    §4 - Baubeginn und Fristen

    • Sollte eine Baustelle stagnieren oder der Baustart nicht erfolgen, behält sich die Projektleitung eine Fristsetzung vor - folgende Fristen exsitieren:
      1. 10 Tage nach Erwerb sollte mit den Arbeiten begonnen werden (oberirdisch, bzw. sichtbar)
      2. 4 Tage nach Aufforderung zum Bauen (nach den zuvor genannten 10 Tagen) und weiterhin fehlendem Fortschritt wird das Grundstück wieder zum Verkauf gestellt.
      3. Wird mit dem Bau begonnen, aber nicht weitergebaut gelten wieder die zuvor genannten Fristen (Punkt 1 und 2) ab dem Zeitpunkt, an dem die Bauarbeiten unterbrochen wurden.

    §5 - Regelbruch und Ausschluss aus der Stadt

    • Verstößt ein Bürger gegen Fristen und andere Regeln dieser Bauordnung, kann es zum Ausschluss aus der Stadt kommen.

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  • Bauordnung / Bauregeln Sankōsutos



    §1 - Allgemeines

    • Diese Bauordnung gilt für die Gestaltung der kaufbaren Grundstücke Sankōsutos.
    • Die Projektverwaltung behält sich vor die Bauordnung weiter anzupassen / zu erweitern - Änderungen gelten nach der Zustimmung des Staffteams

    §2 - Kaufen von Grundstücken

    • Jeder User darf Grundstücke oder Vorgebaute Grundstücke erwerben
    • Gegen Aufpreis gibt es die Möglichkeit sich Grundstücke fertig einrichten zu lassen
    • Mit Genehmigung der Stadtleitung ist es möglich ein zweites Grundstück zu bebauen

    §3 - Gestaltung von Grundstücken

    • Die Grundstücke sind so zu gestalten das sie ohne Probleme an den Hauptweg in Sankōsuto angeschlossen werden können
    • Bei der allgemeinen Gestaltung des Grundstücks ist KEIN Stilbruch gewünscht, d.h. die Grundstücke sind der Umgebung anzupassen - es muss der asiatische Baustil eingehalten werden. Farbwahl der Blöcke ist an der jeweilige Umgebungsbild anzupassen.
    • Grundstücke müssen immer an das jeweilige Viertel angepasst werden, Bsp.:
    • Räumlichkeiten, die nicht Einsehbar sind, dürfen nach Belieben gestaltet werden.
      • einfachere Häuser im ‚Allgemeinen‘ Viertel
      • Jobs/Arbeiter Häuser und Flächen im Arbeiter Viertel
      • Schickere Gebäude nach Absprache mit der Stadtleitung im Elite Viertel

    §4 - Baubeginn und Fristen

    • Sollte eine Baustelle stagnieren oder der Baustart nicht erfolgen, behält sich die Projektleitung eine Fristsetzung vor - folgende Fristen existieren:
    1.    Innerhalb von 14 Tage nach Erwerb muss mit dem Bau begonnen werden (oberirdisch, bzw. sichtbar)
    2. 10 Tage nach Aufforderung zum Bauen (nach den zuvor genannten 14 Tagen) und weiterhin fehlendem Fortschritt wird das Grundstück wieder zum Verkauf gestellt.
    3. Wird mit dem Bau begonnen, aber nicht weitergebaut gelten wieder die zuvor genannten Fristen (Punkt 1 und 2) ab dem Zeitpunkt, an dem die Bauarbeiten unterbrochen wurden.
    4. Wird gegen §3 verstoßen erhält man eine Warnung und hat eine Frist von 7 Tagen sein Grundstück anzupassen, wird diese nicht wahrgenommen behält sich die Stadtleitung das Grundstück konfisziert oder aus der Stadt entfernt


    §5 - Regelbruch und Ausschluss aus der Stadt

    • Verstößt ein Bürger gegen Fristen und andere Regeln dieser Bauordnung, kann es zum Ausschluss aus der Stadt kommen.



    Stand: 23.04.2023